Hier erreichen Sie die Gemeindeverwaltung täglich während 24 Stunden. Sie haben die Möglichkeit, eine Fülle von Informationsmaterial, Formularen, Merkblättern und amtlichen Dokumenten zu bestellen, kostenlos auf Ihren Computer herunterzuladen oder online auszufüllen.
Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link |
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Handlungsfähigkeitszeugnis Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist. Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Niederrohrdorf ist das Bezirksgericht (Familiengericht) Baden. | Bestellformular Handlungsfähigkeitszeugnis | ||
Heimatausweis Als Wochenaufenthalt einer Person wird die vorübergehende Anwesenheit einer Person in einer Gemeinde für einen bestimmten Sonderzweck (z.B. Arbeit) bezeichnet. Wochenaufenthalter müssen sich bei der Aufenthaltsgemeinde mit dem Heimatausweis anmelden. Die Rückkehr an den Familienort muss regelmässig und ausnahmslos sein. Der Heimatausweis wird in der Regel auf ein Jahr befristet und ist nach Ablauf der Gültigkeit neu auszustellen. Sie können den Heimatausweis bei den Einwohnerdiensten bestellen. Dieser kostet CHF 20.00 | |||
Lebensbescheinigung Lebensbescheinigungen können für Schweizer/innen sowie für ausländische Staatsangehörige durch die Einwohnerdienste erstellt werden und sind kostenlos. Es ist jedoch erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erscheinen und Ihre Identitätskarte oder Ihren Reisepass vorweisen. | |||
Pass Schweizer Bürger/innen mit Wohnsitz im Kanton Aargau können den Pass 10 oder das Kombiangebot, bestehend aus Pass 10 und Identitätskarte, beim Ausweiszentrum in Aarau beantragen. Sie können die Bestellung online oder telefonisch vornehmen. Im Anschluss daran erfolgt eine Terminvereinbarung für die persönliche Vorsprache (Erfassung der biometrischen Daten). In der Regel erhalten Sie Ihren Ausweis innert 10 Arbeitstagen ab Genehmigung des Antrags durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die mit Ihnen vereinbarte Adresse zugestellt. Die Gebühr für den Ausweis ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen (Barzahlung, Maestro, Postcard, Mastercard, VISA). | Merkblatt Ausweiszentrum Aargau | ||
Ausweis registrierter Familienstand Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person. Bestellt werden kann dieser Ausweis beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes. | |||
Eheschein Der Eheschein ist ein Auszug aus dem Eheregister. Daraus ersichtlich ist Ort und Datum der Trauung sowie die Personalien der verheirateten Personen vor und nach der Eheschliessung. Gemeinsame Kinder sind nicht ersichtlich. | |||
Ehevorbereitung Bevor eine Ziviltrauung erfolgen kann, ist das Vorbereitungsverfahren durchzuführen. Zuständig für das Vorbereitungsverfahren ist wahlweise der schweizerische Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Ist einer der Verlobten ausländischer Staatsangehöriger und im Ausland wohnhaft, besteht die Möglichkeit, das Vorbereitungsverfahren bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung durchzuführen. Bitte informieren Sie sich vorgängig bei Ihrem Zivilstandsamt über die erforderlichen Dokumente. Sobald die Dokumente vollständig sind, können Sie mit dem Zivilstandsamt ein Termin zur Durchführung der Ehevorbereitung vereinbaren. Nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens und nach einer Sperrfrist von 10 Tagen kann die Ehe innerhalb von drei Monaten geschlossen werden. Das Vorbereitungsverfahren kann, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen, längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Ehevorbereitung und die Eheschliessung sind mit Kosten verbunden. Das Zivilstandsamt behält sich vor, Vorschusszahlungen zu verlangen. | |||
Familienausweis Einen Familienausweis können Sie beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen. Dieses Dokument dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden und gibt Auskunft über eine Ehe und den Bestand der Familie und war früher bekannt unter dem Namen "Familienbüchlein". | |||
Personenstandsausweis Mit dem Personenstandsausweis kann eine Person ihren aktuellen Personenstand (Name, Geschlecht, Zivilstand, Geburtsort, Geburtsdatum und Abstammung) sowie ihre Bürgerrechte nachweisen. Wird häufig benötigt für die Auflösung von Säule-3a-Konten oder Auszahlung der Pensionskasse, bei einer Anmeldung für eidgenössische Prüfungen oder als Nachweis des Personenstands. | |||
Defibrillator Im Gemeindezentrum an der Bremgartenstrasse 2, direkt bei der Türe des Haupteingangs befindet sich ein Defibrillationsgerät. | Gebrauchsanweisung Defibrillator | ||
Anerkennungsschein (Kind) Kindesanerkennungen können bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz beurkundet werden. Ihr Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft, welche Dokumente erforderlich sind. | |||
Geburtsanzeige Geburten werden am Ort der Geburt registriert. Bei einer Geburt im Spital erlässt das zuständige Zivilstandsamt eine Mitteilung an die Heimat- und Wohnsitzgemeinde. Geburten, die zu Hause erfolgen, sind von den Angehörigen persönlich innert 3 Tagen unter Vorweisung des Familienbüchleins bzw. Familienausweises und des Geburtsanzeigeformulares des Arztes oder der Hebamme dem regionalen Zivilstandsamt des Geburtsortes zu melden. | |||
Geburtsschein Der Geburtsschein ist ein Auszug aus dem Geburtsregister. Daraus ersichtlich ist Ort, Datum und Zeit der Geburt einer Person sowie deren Abstammung. | |||
Geburtsschein CIEC (international) Einen internationalen Geburtsschein können Sie beim Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts bestellen. Die Zivilstandsämter wurden im Jahr 2003 regionalisiert. Mit untenstehenden Link können Sie das zuständige Zivilstandsamt suchen. | |||
Geburtszeitschein Einen Geburtszeitschein können Sie beim Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts bestellen. Die Zivilstandsämter wurden im Jahr 2003 regionalisiert. Mit untenstehenden Link können Sie das zuständige Zivilstandsamt suchen. | |||
Todesfall und Bestattung Ein Todesfall muss dem Bestattungsamt innert zwei Tagen nach Eintritt des Todes mitgeteilt werden. Bitte setzen Sie sich zur Vereinbarung eines Termins mit uns in Verbindung. Unsere Mitarbeitenden unterstützen Sie in dieser belastenden Situation nach Kräften. An Sonn- und Feiertagen ist das Bestattungsamt über Pikett-Telefonnummern erreichbar:
| Anleitung bei Todesfall Formular Bestattungswünsche Hinweise Friedhof Rohrdorf Friedhofverband Rohrdorf, wichtige Kontakte Bestattungs- und Friedhofreglement | ||
Todesschein Einen Todesschein ist ein Auszug aus dem Todesregister. Daraus ersichtlich sind Ort und Datum des Todes der verstorbenen Person sowie deren Abstammung. | |||
Todesschein CIEC (international) Einen internationalen Todesschein können Sie beim Zivilstandsamt des Todesortes bestellen. Die Zivilstandsämter wurden im Jahr 2003 regionalisiert. Mit untenstehenden Link können Sie das zuständige Zivilstandsamt suchen. | |||
Auslandaufenthalt (aus der Schweiz abmelden) Falls Sie sich für längere Zeit oder dauerhaft aus der Schweiz abmelden, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit unseren Einwohnerdiensten in Verbindung zu setzen, damit Sie alle Formalitäten (Abmeldung, Versicherungen, Steuern usw.) rechtzeitig in die Wege leiten können. Schweizer Staatsangehörige ins Ausland
Abmeldung beim Steueramt Sie beabsichtigen einen längeren Auslandsaufenthalt (mehrere Monate) oder planen die Schweiz voraussichtlich für längere Zeit (mehrere Jahre) oder für immer zu verlassen? Mehrmonatiger Auslandsaufenthalt mit Rückkehr (Wohnsitz in der Schweiz bleibt) Wenn Sie beabsichtigen, in der Schweiz zu bleiben, und Ihr Auslandsaufenthalt nur ein paar Monate dauert, informieren Sie bitte die Steuerbehörden. Nur mit dieser Information werden während Ihrer Abwesenheit keine Verfügungen an Sie eröffnet. So verpassen Sie keine gesetzlich nicht mehr verlängerbare Fristen. Wenn eine Stellvertreterregelung mit schriftlicher Vollmacht besteht, kann auf eine Information der Steuerbehörde verzichtet werden. Definitive Aufgabe des Wohnsitzes Melden Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Wegzug ins Auslandam Schalter des Steueramtes. Es stehen vor dem Wegzug noch folgende Arbeiten an:
Ratgeber Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Auswandern: Was nun, was tun? | |||
Hauptwohnsitzbescheinigung Mit der Hauptwohnsitzbescheinigung wird Ihnen Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bescheinigt. Sie können dieses Dokument direkt am Schalter beziehen (gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises) sowie telefonisch oder im Online-Schalter bestellen. | |||
Umzug innerhalb Gemeinde Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten mitteilen. Bitte melden Sie uns den Umzug telefonisch, persönlich oder schriftlich mit Ihrer neuen Adresse und dem Umzugsdatum. Sie können Ihren Umzug auch schnell und einfach mit eUmzug mitteilen. | |||
Wohnsitz - Abmeldung Bei einem Wegzug aus Niederrohrdorf müssen Sie sich innert 14 Tagen abmelden bzw. in der neuen Wohngemeinde anmelden. Bitte melden Sie uns den Wegzug telefonisch, persönlich oder schriftlich mit Ihrer neuen Adresse und dem Wegzugsdatum. Sie können Ihren Wegzug auch schnell und einfach mit eUmzug mitteilen. Bei Schweizer Bürgern wird der Heimatschein dann direkt an die neue Wohngemeinde zugestellt. | |||
Wohnsitz - Anmeldung Personen, die nach Niederrohrdorf zuziehen, müssen sich innert 14 Tagen bei unseren Einwohnerdiensten anmelden. Bitte vergessen Sie nicht, sich vorgängig in Ihrer bisherigen Wohngemeinde abzumelden. Nutzen Sie die Möglichkeit und melden Sie Ihren Zuzug schnell und einfach mit eUmzug. Welche Unterlagen Sie benötigen für Ihre Anmeldung in unserer Gemeinde, können Sie der untenstehenden Checkliste entnehmen. | |||
MOJURO (Mobile Jugendarbeit Rohrdorf) MOJURO ist die professionelle Fachstelle für Jugendarbeit in der Region Rohrdorferberg. Sie koordiniert und führt die Jugendarbeit in den Vertragsgemeinden Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Remetschwil, Bellikon und Stetten. MOJURO wird unterstützt durch das Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau. MOJURO bietet mobile und aufsuchende Jugendarbeit mit einem Fahrzeug an. Die Jugendlichen werden an den Orten besucht, wo sie sich aufhalten und ihre Freizeit verbringen. Durch die regelmässige Präsenz wird ein Vertrauensverhältnis aufgebaut und ihre Bedürfnisse und Wünsche abgeholt. Die Jugendarbeitenden nehmen die Fragen, Probleme und Anliegen auf, beraten sie oder realisieren gemeinsam Projekte sowie Langzeitangebote. Dies können zum Beispiel Parties, Konzerte, Workshops, Gestaltung und Begleitung von Jugendräumen oder sportliche und gemeinschaftsförderliche Aktivitäten sein. | |||
Kinderbetreuung Am 5. Juni 2016 hat die Aargauer Stimmbevölkerung das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) angenommen. Die Gemeinden müssen das Kinderbetreuungsgesetz bis spätestens zum Beginn des Schuljahrs 2018/19 umsetzen. Das Gesetz bezweckt die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Neu sind die Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen. Für die Festlegung und Aufsicht der Qualitätsstandards ist der Gemeinderat zuständig. Die Eltern tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, ihr Beitrag ist höchstens kostendeckend. Die Wohnsitzgemeinde beteiligt sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern an den Betreuungskosten. | Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (ab SJ 2021/2022) Informationsblatt Beiträge Kinderbetreuung Normkosten Kinderbetreuung Fachstelle K&F Gesuchsformular Beiträge Kinderbetreuung SJ 2024/2025 | ||
Mittagstisch Für Kinder im Primarschulalter steht in Niederrohrdorf an verschiedenen Standorten ein Mittagstisch zur Verfügung. Sie können Ihr Kind bei unseren Tagesstrukturen für die verschiedenen Betreuungsangebote direkt anmelden. | Reglement der Tagesstrukturen Niederrohrdorf Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (ab SJ 2021/2022) | ||
Alterszentrum am Buechberg Die Gemeinde Niederrohrdorf ist Aktionärin der gemeinnützigen Aktiengesellschaft Alterszentrum am Buechberg AG, welche in Fislisbach ein Alterswohnheim betreibt. Bitte wenden Sie sich für alle Anliegen direkt an die Alterszentrum am Buechberg AG. | |||
Spitex Die Gemeinde Niederrohrdorf ist bei der Spitex Heitersberg angeschlossen. Aktuell beschäftigt die Spitex Heitersberg 80 geschulte Mitarbeitende sowie 5 Auszubildende. Auf der Grundlage ihrer unterschiedlichen Aus- und Weiterbildungen können sie individuell und aufgabenspezifisch eingesetzt werden. Neben dem Team "Hauswirtschaft" betreuen die drei Pflegeteams "Nord", "West" und "Ost" entsprechend der geografischen Lage der Gemeinden die im Gebiet wohnhaften Klienten. | |||
Räume mieten Die Gemeinde Niederrohrdorf verfügt über verschiedene Lokalitäten, die Sie für private und öffentliche Veranstaltung mieten können. Sie finden unsere Angebote unter diesem Link. | |||
AHV Allgemeine Informationen Die Mitarbeitenden unserer SVA-Zweigstelle beantworten Ihre Fragen zur AHV sehr gerne. Auf der Webseite der SVA Aargau finden Sie rund um die Uhr alle wichtigen Informationen zu unseren Sozialversicherungen (AHV/IV). | |||
AHV Altersrente anmelden Allgemeinde Informationen zum Thema Pensionierung finden Sie hier. | |||
Pensionierung Allgemeinde Informationen zum Thema finden Sie unter untenstehendem Link. Bei Fragen und Beratungsbedarf steht Ihnen unsere AHV-Zweigstelle gerne zur Verfügung. | |||
Versicherungsausweis (AHV-Ausweis) Auf dem Versicherungsausweis im Kreditkartenformat sind Name und Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer angegeben. Diese Informationen sind auch auf der Versichertenkarte der Krankenversicherung ersichtlich. Falls Sie eine Krankenversicherungskarte besitzen, bietet Ihnen der AHV-Versicherungsausweis keinen Mehrwert. Sie können auf den Versicherungsausweis verzichten. Sofern Sie einen Versicherungsausweis benötigen, finden Sie unter dem unten aufgeführten Link "Versicherungsausweis bestellen" das entsprechende Anmeldeformular. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer SVA-Zweigstelle. | |||
Sozialhilfe Die Sozialhilfe bezweckt die Existenzsicherung, fördert die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und unterstützt die gesellschaftliche Integration. Sozialhilfe umfasst materielle und persönliche Hilfe. Erste Voraussetzung für die Ausrichtung von materieller Hilfe ist der aktuelle Mangel an hinreichenden finanziellen Mitteln für den Lebensunterhalt: Es muss Bedürftigkeit vorliegen. Materielle Hilfe Persönliche Hilfe | |||
Pilzkontrolle Die Gemeinde Niederrohrdorf ist der Pilzkontrollstelle der Stadt Baden angeschlossen. Den Standort und die Öffnungszeiten der Pilzkontrollstelle finden Sie unter untenstehendem Link. | |||
Trinkwasser Qualität Grundwasser: Quellwasser: Förderung Auskünfte | |||
Kindergarten (anmelden) Der Kindergarten unterstützt die Eltern bei der Erziehung der vorschulpflichtigen Kinder. Er fördert das Kind auf spielerische Art in seiner Entwicklung und hilft ihm, schulreif und gemeinschaftsfähig zu werden. Der Eintritt in den Kindergarten erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch und kostenlos. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern, ihr Kind regelmässig und pünktlich (gemäss Stundenplan) in den Unterricht zu schicken. | |||
Primarschule In Niederrohrdorf besuchen etwa 250 Kinder die 1. bis 6. Klasse. Die Schulklassen werden im Schulhaus Rüsler morgens in Blockzeiten unterrichtet. Zusatzangebote wie Tagesstrukturen (Kinderbetreuung) und Aufgabenhilfe sind in der Primarschule seit Jahren fest verankert. Zur Leseförderung bietet die Primarschule in der Schulbibliothek einen Leseclub mit verschiedenen Aktivitäten an. | |||
Arbeitslosigkeit Für die Gemeinde Niederrohrdorf ist das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Baden zuständig. Bitte wenden Sie sich für alle Ihre Anliegen direkt an das RAV Baden. | |||
Festwirtschaft (Meldung einreichen) Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit (z.B. Vereinsanlass mit Festwirtschaft) muss mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeinde gemeldet werden. Werden Spirituosen ausgeschenkt, ist zudem ein Gesuch einzureichen. | |||
Kaminfeger und Feuerungskontrolle Gestützt auf Art. 13 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sind Feuerungsanlagen periodisch hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Emissionsbegrenzung zu kontrollieren. Bei Heizkesseln für Holzbrennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW sowie Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1 MW hat die Kontrolle alle vier Jahre stattzufinden, für alle übrigen Feuerungsanlagen alle zwei Jahre. Der Vollzug der Vorschriften obliegt der Gemeinde (§ 30 EG UWR). Amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde Niederrohrdorf ist: Rudolf Perreten Telefon: 062 891 84 85 Dem gewählten amtlichen Feuerungskontrolleur obliegen die administrative Verwaltung der Feuerungsanlagen sowie die Durchführung ausstehender Messungen am Ende der Kontrollperiode. Bei neuen und frisch sanierten Anlagen hat die Kontrolle zwingend durch den amtlichen Feuerungskontrolleur zu erfolgen. Seit dem 01. Januar 2022 dürfen im Kanton Aargau Betreibende von Feuerungsanlagen selbst wählen, welche zugelassene Fachperson die periodische Emissionsmessung durchführt. Soll die Kontrolle nicht vom amtlichen Feuerungskontrolleur durchgeführt werden, so sind Rapportformular und Vignette innert 3 Wochen und der Messbericht bis Ende Jahr an Rudolf Perreten zuzustellen. Bleibt die Zustellung aus erfolgt zwangsläufig nachgelagert die Kontrolle durch Rudolf Perreten. https://www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/umwelt-natur-landschaft/umwelt/luft/feuerungen-und-heizungen | |||
Abfallentsorgung/Kehricht Das Entsorgen von Abfall ist gebührenpflichtig. Kehrichtsäcke für die Gemeinde Niederrohrdorf erhalten Sie im Coop, bei der Migros Voi, im Chäslade sowie in der Drogerie Meier. Die Gebühren betragen pro Rolle (à 10 Säcke): 17 Liter: CHF 13.00 Gebührenmarken für Kehricht und Grüngut können Sie bei unseren Einwohnerdiensten im Erdgeschoss des Gemeindezentrums beziehen. Im Abfallkalender finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Abfallentsorgung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch. Öffnungszeiten Entsorgungsplatz
| Abfallkalender 2024 Abfallkalender 2025 | ||
Sperrgutmarken Sperrgutmarken für die Kehrichtentsorgung können bei den Einwohnerdiensten bezogen oder online bestellt werden. Eine Marke kostet CHF 6.00 und kann für Objekte bis 100 cm Länge, 50 cm Breite und maximal 22 kg Gewicht verwendet werden. Bei grösseren Massen sind entsprechend mehrere Sperrgutmarken anzubringen. Bei einer Online-Bestellung werden die Marken mit A-Post verschickt; das Proto wird verrechnet. Bitte teilen Sie uns mit, an welche Adresse die Marken inkl. Rechnung geschickt werden sollen. | |||
Häckseldienst Zweimal jährlich wird in Niederrohrdorf ein gebührenpflichtiger Häckseldienst angeboten. Sie finden alle Informationen im Abfallkalender. | Abfallkalender 2024 Abfallkalender 2025 | ||
Baugesuch einreichen Grundsätzlich sind alle Bauten und Anlagen, welche im Hinblick auf die Anliegen der Raumentwicklung, des Umweltschutzes oder der Baupolizei eine wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung darstellen sowie die Beseitigung von Gebäuden bewilligungspflichtig. Für die üblichen Bauvorhaben stellt der Gemeinderat die Bewilligungsbehörde dar. Sind die folgenden Kantonalen Interessen betroffen, ist dafür die Zustimmung des Kantons notwendig (Auswahl der in Niederrohrdorf relevanten Interessen):
Jedem Baugesuch ist zumindest das vollständig ausgefüllte und von der Bauherrschaft unterzeichnete kommunale Baugesuchsformular beizulegen. Welche Unterlagen für das Baugesuch notwendig sind, kann dem Baugesuchsformular entnommen werden. Welches Verfahren für ihr Baugesuch zur Anwendung gelangt, erfahren Sie hier: Verfahrensübersicht Dokumente
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Grundbuchplan oder Katasterplan Grundbuchpläne (Katasterpläne) können Sie beim Grundbuchgeometer des Bezirks Baden bestellen. | |||
Grundbuchauszug Grundbuchauszüge können Sie beim Grundbuchamt des Bezirks Baden bestellen. | |||
SBB Tageskarte Die Gemeinden Niederrohrdorf, Bellikon, Künten, Oberrohrdorf, Remetschwil und Stetten stellen gemeinsam 4 SBB-Tageskarten zur Verfügung. | |||
Schiesspflicht Einwohner der Gemeinde Niederrohrdorf können ihre Schiesspflicht im Schützenhaus Remetschwil erfüllen. Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind Dienstbüchlein und Militärischer Leistungsausweis zwingend mitzubringen. Bitte vergessen Sie die Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht (Klebebogen) nicht. | |||
Fundbüro Haben Sie einen Gegenstand verloren oder gefunden? Bitte setzen Sie sich mit der Regionalpolizei in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne! Telefon: 056 485 71 00 | |||
Polizei Die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal hat ihren Sitz in Niederrohrdorf und ist zuständig für die Gemeinden Bellikon, Fislisbach, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Remetschwil, Stetten, Tägerig und Wohlenschwil. Die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal ist die lokale polizeiliche Anlaufstelle für die Bevölkerung. | |||
Feuerwehr Der Feuerwehr obliegen die Feuerbekämpfung und die Hilfeleistung in Brandfällen. Sie trifft die nötigen vorsorglichen Massnahmen bei Feuer- und Explosionsgefahr. Sie wird bei Elementarereignissen, Unglücksfällen und Katastrophen sowie im Rahmen der Katastrophenorganisation eingesetzt. Im Jahr 1994 haben die Gemeinden von Ober- und Niederrohrdorf beschlossen, die beiden seit 1960 bestehenden Dorffeuerwehren zur Feuerwehr Rohrdorf zusammenzulegen. Am 1. Januar 1998 bezog die Feuerwehr Rohrdorf den Neubau in Niederrohrdorf mit modernem, zweckmässigen Material und grosszügige Räumlichkeiten. Damit steht mit ihren ca. 100 Feuerwehrangehörigen (Frauen und Männer), eine schlagkräftige, modern ausgerüstete Feuerwehr bereit um notwendige Hilfe zu leisten. Bei grösseren Ereignissen unterstützen wir die Feuerwehr Fislisbach, wie wir auch von ihr sowie von der Stützpunktfeuerwehr Baden unterstützt werden. Mit allen Feuerwehren in der Umgebung besteht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und bei Grossereignissen kann man gegenseitig Hilfe anfordern. | Flyer | ||
Steuern - Erlassgesuch einreichen Die Abteilung Finanzen prüft Ihr Erlassgesuch und leitet dieses dem Gemeinderat zum Entscheid weiter. Gegen den Entscheid des Gemeinderats kann Rekurs beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, erhoben werden. Voraussetzungen | |||
Steuererklärung / Easy Tax Die jährliche Steuererklärung müssen Sie jeweils bis zum 31. März einreichen. Merkblätter, Informationen und Dienstleistungen zu den Veranlagungs- und Bezugsverfahren der Steuern für natürliche Personen finden Sie hier. Mit der Software "Easy Tax" können Sie Ihre Steuererklärung am PC ausfüllen und einreichen. Die Software bietet Ihnen viele Erklärungen, die das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. | |||
Hundehaltung Mit der An- oder Abmeldung des Hundes bei der Wohngemeinde muss eine Kopie des Heimtierausweises abgegeben werden. Hundesteuer Um Korrekturen und Stornierungen der Hundesteuerrechnungen zu vermeiden, bitten wir die Hundehalterinnen und Hundehalter sämtliche Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) in der Hundedatenbank Amicus (www.amicus.ch) vorzunehmen und der Gemeinde zu melden (Tel. 056 485 66 00 oder gemeindekanzlei@niederrohrdorf.ch) Ausweise Allgemeine Pflichten Hundehalter Weitere Informationen zum Thema Hundehaltung finden Sie auf der folgenen Webseite: | |||
Datensperre beantragen Die Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten kann voraussetzungslos und ohne Angabe von Gründen bei den Einwohnerdiensten mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Datensperre wird im Einwohnerregister vermerkt. | |||
Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen Um die Frist zur Einreichung der Steuererklärung zu erstrecken, können Sie online eine Fristerstreckung beantragen. Bitte nutzen Sie dafür den untenstehenden Link. | |||
Steuern - Stundungsgesuch einreichen Die Abteilung Finanzen prüft und entscheidet über eingereichte Gesuche um Zahlungserleichterung (Verlängerung Zahlungsfrist, Ratenzahlung) für Kantons- und Gemeindesteuern. Voraussetzungen | |||
Musikschule Auf den 1. Januar 2017 haben die Gemeinden Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil den Gemeindeverband Musikschule Rohrdorferberg gebildet. Ziel der Musikschule ist es, das Verständnis der Schüler für Musik sowie deren musikalische und instrumentale Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern sowie das Ensemble-Spiel zu pflegen. | |||
Oberstufe Die Gemeinden Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil sind die Trägerinnen des Gemeindeverbandes Kreisschule Rohrdorferberg. Der Gemeindeverband betreibt seit 2015 in der Standortgemeinde Niederrohrdorf das Oberstufenzentrum Rohrdorferberg. Im Oberstufenzentrum Rohrdorferberg werden die Bezirks-, Sekundar- und Realschule geführt. | |||
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren Arbeitgebende | |||
Mahlzeitendienst Verschiedene Anbieter bieten regelmässig Mittagstische und Hauslieferdienste an. | Mahlzeitendienst | ||
Fahrdienst Das Seniorennetz Niederrohrdorf, das Schweizerische Rote Kreuz und Tixi Aargau bieten verschiedene Fahrdienste an. | Fahrdienste | ||
Eheberatung | |||
Mütter- und Väterberatung | |||
Berufsberatung Die Berufsberatung Baden erreichen Sie wie folgt: Telefon: 062 832 64 00 | |||
Pflegerische Anlauf- und Beratungsstelle Die Pro Senectute Aargau betreibt für die Gemeinde Niederrohrdorf die Pflegerische Anlauf- und Beratungsstelle. Die Anlauf- und Beratungsstelle dient betagten Personen und ihren Angehörigen zur Information und Beratung über das Angebot der vorhandenen Dienste und der benötigten Dienstleistungen.
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Bienen / Wespen / Hornissen Bienen Hans Jörg Sommer: 079 588 74 54 Informationsseite des Bundesamtes für Umwelt: Informationsseite des Bundesamtes für Umwelt: Weitere Informationen erteilen Ihnen folgende spezialisierte Privatpersonen (Beratung kostenlos, Umsiedlung kostenpflichtig): Roland Diener, Brugg, Umsiedlungsspezialist Andi Roost, Neunkirch SH, Hornissen- und Wespenspezialist | |||
Unterschriftsbeglaubigung / Apostille Die Gemeindekanzlei beglaubigt die Echtheit Ihrer Unterschrift. Diese ist vor Ort zu leisten. Bitte bringen Sie einen persönlichen Ausweis (ID oder Pass) mit. Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt CHF 20. Die Vereinbarung eines Termins ist nicht nötig. Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum Aargau. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt. | |||
Öffentliche Auflage (Baugesuche) Baugesuche können während der öffentlichen Auflage zu den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Niederrohrdorf einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zu Einwendungen legitimiert ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. | |||
Kinderkrippen In Niederrohrdorf und den Nachbargemeinden finden Sie folgende Kinderkrippen: | |||
Spielgruppen
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Betreibungsbegehren Sind Sie Gläubigerin oder Gläubiger, so müssen Sie das Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners einreichen. Wenn es sich bei der Schuldnerin um eine juristische Person handelt, reichen Sie das Gesuch beim Betreibungsamt am Sitz der Firma ein. Das Betreibungsamt stellt dann den Zahlungsbefehl (die Aufforderung, den geschuldeten Betrag zu bezahlen) aus und stellt ihn der Schuldnerin oder dem Schuldner zu. | |||
Ordentliche Einbürgerung Ausländer Alle Informationen und Merkblätter zur ordentlichen Einbürgerung von Ausländern im Kanton Aargau finden Sie auf der Webseite des Kantons (siehe Link). Gesuchsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie bei den Einwohnerdiensten. Die Gesuchseinreichung erfolgt ebenfalls bei der Wohngemeinde. | |||
Einbürgerung Schweizer Alle Informationen zur Einbürgerung von Schweizern finden Sie auf der Webseite des Kantons: Link. Das Gesuchsformular können Sie unten herunterladen und an den Gemeinderat Niederrohrdorf einreichen. | |||
Brennholz bestellen Beim Forstbetrieb Reusstal können Sie Brennholz bestellen. | |||
Betreibungsregisterauszug Die Kosten für einen Betreibungsregisterauszug betragen CHF 17.00 bei Bezug am Schalter und CHF 18.10 bei Postversand. | |||
Seniorennetz Das Seniorennetz bietet kostenlose Unterstützung und Hilfeleistungen von Senioren für Senioren an. | |||
Steuern - provisorische Rechnung anpassen Ist Ihre provisorische Steuerrechnung zu hoch oder zu tief? Füllen Sie dieses Formular aus und reichen Sie es der Abteilung Steuern ein. Gestützt auf Ihre Angaben wird die provisorische Steuerrechnung überprüft und bei Bedarf angepasst. | |||
Krankenkassenpflicht in der Schweiz Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt für Krankenpflege versichern lassen. Alle Details dazu finden Sie auf dem Internetauftritt des Kantons Aargau. | |||
Familienzentrum Karussell Baden Das Familienzentrum Karussell richtet sich an Familien aus der Region Baden. Es bietet Kurse und Themenveranstaltungen für Eltern, Veranstaltungen für Kinder und Eltern-Kind-Aktivitäten. Das Familienzentrum vermittelt Babysitter und führt ein Kinderbroki. Weitere Dienstleistungen und Angebote sind Haareschneiden für Kinder, Spiel- und Lerngruppen sowie ein Kinderhütedienst. | |||
Spirituosenverkauf (Gesuch einreichen) Werden an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben, ist dafür eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich. Die Wirtetätigkeit ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeinde sowie dem Amt für Verbraucherschutz zu melden. Die Bewilligung für den Ausschank und Verkauf von Spirituosen an solchen Einzelanlässen erteilt die Gemeinde. Bitte füllen Sie das Meldeformular für Einzelanlässe aus (Link siehe unten). Wenn sie am Ende des vollständig ausgefüllten Formulars auf "senden" drücken, wird das Formular elektronisch an das Amt für Verbraucherschutz übermittelt. Bitte drucken Sie danach das Formular aus und reichen Sie es unterschrieben bei der Gemeindekanzlei ein. | |||
AHV-Beiträge Nichterwerbstätige | |||
Auszug individuelles Konto | |||
Ergänzungsleistungen | |||
AHV Rentenvorausberechnung | |||
Prämienverbilligung Krankenkasse | |||
Erleichterte Einbürgerung Ausländer Alle Informationen zur erleichterten Einbürgerung von Ausländern finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (siehe Link). Gesuchsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie bei den Einwohnerdiensten oder beim Staatssekretariat für Migration. Die Gesuchseinreichung erfolgt ebenfalls beim Staatssekretariat für Migration in Bern. | |||
Identitätskarte Schweizer Bürgerinnen und Bürger können eine Identitätskarte bei den Einwohnerdiensten Niederrohrdorf beantragen. Bitte bringen Sie ein aktuelles Passfoto mit, dass folgenden Anforderungen genügen muss: - Neutraler Hintergrund Neu: Die Einwohnerdienste können auch direkt vor Ort digitale Fotos machen (kein Ausdruck möglich). Eltern von minderjährigen Kindern müssen den Identitätskartenantrag für ihre Kinder mitunterzeichnen. Die Gültigkeit einer ID für Erwachsene beträgt 10 Jahre, für Minderjährige 5 Jahre. Die Kosten betragen CHF 70.00 für Erwachsene und CHF 35.00 für Kinder. Möchten Sie von Kombiangebot - Pass und ID gleichzeitig beantragen - profitieren, erfolgt die Beantragung direkt via Ausweiszentrum in Aarau. | Merkblatt Ausweiszentrum Aargau Fotomustertafel | ||
Grüngut-Vignette 140 Liter (wird per A-Post Plus zugestellt) Es besteht die Möglichkeit, Grüngut Jahresvignetten gegen Rechnung zu bestellen. Bitte teilen Sie uns mit, um welche Liegenschaft es sich handelt, an welche Adresse die Rechnung geschickt werden kann und ob die Gebührenmarke abgeholt wird oder per Post zugestellt werden soll. Ab 2023 sind die Vignetten von 01. Januar bis 31. Dezember gültig . | |||
Grüngut-Vignette 240 Liter (wird per A-Post Plus zugestellt) Es besteht die Möglichkeit, Grüngut Jahresvignetten gegen Rechnung zu bestellen. Bitte teilen Sie uns mit, um welche Liegenschaft es sich handelt, an welche Adresse die Rechnung geschickt werden kann und ob die Gebührenmarke abgeholt wird oder per Post zugestellt werden soll. Ab 2023 sind die Vignetten von 01. Januar bis 31. Dezember gültig . | |||
Grüngut-Vignette 660 Liter (wird per A-Post Plus zugestellt) Es besteht die Möglichkeit, Grüngut Jahresvignetten gegen Rechnung zu bestellen. Bitte teilen Sie uns mit, um welche Liegenschaft es sich handelt, an welche Adresse die Rechnung geschickt werden kann und ob die Gebührenmarke abgeholt wird oder per Post zugestellt werden soll. Ab 2023 sind die Vignetten von 01. Januar bis 31. Dezember gültig . | |||
Grüngut-Vignette 770 Liter (wird per A-Post Plus zugestellt) Es besteht die Möglichkeit, Grüngut Jahresvignetten gegen Rechnung zu bestellen. Bitte teilen Sie uns mit, um welche Liegenschaft es sich handelt, an welche Adresse die Rechnung geschickt werden kann und ob die Gebührenmarke abgeholt wird oder per Post zugestellt werden soll. Ab 2023 sind die Vignetten von 01. Januar bis 31. Dezember gültig . | |||
Strafregisterauszug Strafregisterauszüge können entweder online oder am Postschalter bestellt werden. Wird die Bestellung online vorgenommen, erfolgt die Bezahlung per Kreditkarte oder PostFinance Card. | |||
Lernfahrausweis Alles Wissenswerte zur Beantragung des Lernfahrausweises finden Sie auf der Webseite des Strassenverkehrsamts, unter folgendem Link. | |||
Umtausch ausländischer Führerausweis Innerhalb eines Jahres seit der Einreise in die Schweiz muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt. | |||
Mobility-Standort Gegenüber dem Coop auf dem Dorfschüürplatz befindet sich in Niederrohrdorf ein Mobility-Standort. | |||
Leumundszeugnis Auf dem Leumundszeugnis bestätigt der Gemeinderat Niederrohrdorf, dass die gesuchstellende Person ihren Hauptwohnsitz in Niederrohrdorf hat und macht Angaben zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde. Die Bestellung des Leumundszeugnisses kann bei der Gemeindekanzlei persönlich, telefonisch oder online vorgenommen werden. Dieses kostet CHF 20.00. Bei Versand mit Rechnung wird das Leumundszeugnis mit A-Post verschickt; das Porto wird verrechnet. Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge aus dem Strafregister respektive Betreibungsregister belegt werden. | |||
Grüngut-Vignette 360 Liter (wird per A-Post Plus zugestellt) Es besteht die Möglichkeit, Grüngut Jahresvignetten gegen Rechnung zu bestellen. Bitte teilen Sie uns mit, um welche Liegenschaft es sich handelt, an welche Adresse die Rechnung geschickt werden kann und ob die Gebührenmarke abgeholt wird oder per Post zugestellt werden soll. Ab 2023 sind die Vignetten von 01. Januar bis 31. Dezember gültig . | |||
Busse / Fahrplan Niederrohrdorf Niederrohrdorf verfügt über ein attraktives Angebot was den öffentlichen Verkehr anbelangt. Die Bahnhöfe Baden, Mellingen und Bremgarten können bequem mit dem Bus erreicht werden. Folgende Buslinien verkehren via Niederrohrdorf:
Mit dem Link "SBB Fahrplan" finden Sie einfach und bequem die Ankunfts- und Abfahrtzeiten unserer Busse. | |||
Erbbescheinigung Die Erben haben Anspruch auf Ausstellung einer Bestätigung über den Kreis der Erbberechtigten, die sogenannte Erbbescheinigung, um sich gegenüber Behörden und Dritten ausweisen zu können. Zuständig für die Ausstellung von Erbbescheinigungen ist die Behörde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person; im Kanton Aargau ist dies das Bezirksgericht. Nebst der Auflistung der gesetzlichen Erben bescheinigt das Bezirksgericht, ob eine letztwillige Verfügung vorliegt und was der Inhalt dieser ist (weitere Erben, Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge, Vermächtnisse). Die Erbbescheinigung wird in der Regel von Banken und Versicherungen einverlangt, da nur dieses Dokument definitiv darüber Auskunft gibt, wer nun tatsächlich die Erbschaft erhält. Eine Erbbescheinigung kann erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von 3 Monaten (Art. 567 ZGB) ausgestellt werden. Andernfalls müssen die Erben vorgängig die Annahme der Erbschaft erklären. Die Ausstellung einer Erbbescheinigung ist gebührenpflichtig. Zuständig für die Ausstellung von Erbbescheinigungen ist der Gerichtspräsident am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Bezirksgericht Baden: 056 200 13 13 Merkblatt Bestellung einer Erbbescheinigung/Anmeldung des Erbgangs beim Grundbuchamt | Bestellformular Erbbescheinigung | ||
Erbenverzeichnis Das Erbenverzeichnis ist eine Aufstellung über alle gesetzlichen Erben. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, ein solches Verzeichnis schriftlich oder telefonisch bei der Gemeindekanzlei Niederrohrdorf zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigter bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen. Die Bestimmungen einer allfälligen letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) werden, im Gegensatz zur Erbbescheinigung, im Erbenverzeichnis nicht berücksichtigt. Häufig wird deshalb von den Banken etc. eine Erbbescheinigung verlangt. Eine Erbbescheinigung ist beim Bezirksamt in Baden zu bestellen (056 200 13 13). | Beschrieb Erbenverzeichnis | ||
AHV-Beiträge Selbständigerwerbende | |||
Besuchsaufenthalt visumspflichtige Ausländer Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 2 x 3 Monate pro Kalenderjahr) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft ihres Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt. Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Garantieerklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerdienste zur Erstabklärung ab. Diese leiten das Gesuch an das Migrationsamt Kanton Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt. | |||
Forstbetrieb Reusstal Die Ortsbürgergemeinden Künten, Niederrohrdorf, Niederwil, Stetten und Tägerig haben sich vertraglich im Forstbetrieb Reusstal zusammen geschlossen. Geführt wird der Betrieb von der Gemeinde Stetten. Der Forstbetrieb Reusstal bewirtschaftet die Wälder der fünf Gemeinden. Ansprechsperson ist der Förster, Guido Schibli.
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Zivilschutz / ZSO Der Zivilschutz gehört nebst der Polizei, der Feuerwehr, dem Gesundheitswesen und den Technischen Betrieben zum Verbundsystem Bevölkerungsschutz. Die Zivilschutzorganisation Aargau Ost umschliesst ein Einzugsgebiet von 26 Gemeinden mit rund 100’000 Einwohnerinnen und Einwohner.Folgende Gemeinden gehören dem Gemeindeverband Bevölkerungsschutz und Zivilschutz Aargau Ost an: Niederrohrdorf, Fislisbach, Künten, Eggenwil, Oberrohrdorf, Remetschwil, Mägenwil, Mellingen, Mellingen, Wohlenschwil, Tägerig, Niederwil, Fischbach-Göslikon, Bellikon, Dottikon, Dinitikon, Hägglingen, Stetten, Wohlen, Villmergen, Uezwil, Bremgarten, Zufikon, Waltenschwil, Rudolfstetten-Friedlisberg, Berikon, Widen. Die ZSO Aargau Ost umfasst in den Bereichen Kommando, Führungsunterstützung, Schutz und Betreuung, Unterstützung und Logistik rund 850 aktive Zivilschutzdienstleistende. Die Geschäftsstelle des ZSO Aargau Ost befindet sich in Wohlen. Zivilschutzorganisation Aargau Ost Telefon: 056 621 27 45 | |||
Armee | |||
Sanität Sanitätsnotruf: 144 | |||
Jagdaufsicht Zuständig für das Niederrohrdorfer Jagdrevier Nr. 30 sind die Jagdaufseher: und sein Stellvertreter: Goran Kostovskis Tel. 076 441 23 26 Für das Jagdrevier Niederrohrdorf/Oberrohrdorf Nr. 32: Roland Koch Stellvertreter: Hans Ulrich Dambach | |||
Aargauische Gesetzessammlung (AGS) Die Aargauische Gesetzessammlung ist eine chronologisch nachgeführte Sammlung des kantonalen Rechts. In elektronischer Form steht Ihnen die AGS ab dem Jahr 2008 zur Verfügung. | |||
Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts (SAR) Gesetze, Verordnungen und weitere Erlasstexte finden Sie in der Systematischen Sammlung des Aargauischen Rechts (SAR). Die Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts ist nach Sachgebieten geordnet und wird mehrmals jährlich aktualisiert. | |||
Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) Konsolidierte Fassung des Bundesrechts und internationalen Rechts geordnet nach Kapiteln und Sachgebieten. | |||
Bibliothek Mellingen Als lokales Informationszentrum ermöglicht die Bibliothek der Bevölkerung von Mellingen und Umgebung den Zugang zu traditionellen und elektronischen Medien. In der Bibliothek stehen rund 12'000 Medien zur Ausleihe bereit. Das aktuelle und vielseitige Medienangebot richtet sich an Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Seit April 2019 ist die Bibliothek Mitglied beim Verbund ebookplus. Erwachsene als BenutzerIn der Bibliothek Mellingen mit einem gültigen Kombi-Abo können über diese Plattform zusätzlich aus mehr als 10'000 digitalen Medien (E-Books, E-Paper, E-Audio, E-Video) wählen und zum Lesen oder Hören auf den Computer oder E-Reader laden. Noch einfacher geht es mit der Onleihe-App für Smartphone und Tablet. | |||
Gemeinde-Melder Sie haben Schäden oder Mängel an der Infrastruktur in Niederrohrdorf festgestellt? Melden Sie diese unkompliziert über den untenstehenden Link zum Meldeservice. | |||
Rechtsöffnungsbegehren Der Schuldner hat gegen die Betreibung Rechtsvorschlag erhoben. Wie kann ich die Betreibung fortsetzen? Das Fortsetzungsbegehren kann erst gestellt werden, wenn der Rechtsvorschlag entweder vom Schuldner zurückgezogen oder vom zuständigen Gericht beseitigt worden ist. Dafür ist nicht das Betreibungsamt zuständig, sondern ein zivilrechtliches Verfahren nötig. Wenn Sie über eine unterzeichnete Schuldanerkennung verfügen, die Forderung bereits durch ein Gerichtsurteil festgestellt worden ist oder eine öffentliche Urkunde vorhanden ist, können Sie beim Bezirksgericht am Betreibungsort die Aufhebung des Rechtsvorschlags ("provisorische" bzw. "definitive Rechtsöffnung") beantragen. Das Formular "Rechtsöffnungsbegehren" erhalten sie hier. In allen übrigen Fällen kann der Gläubiger eine Forderungsklage (Zivilklage) beim Friedensrichteramt am Wohnsitz des Schuldners einreichen. Der Friedensrichter bemüht sich eine Einigung herbeizuführen. Kommt es zu keiner Einigung so stehen dem Friedensrichter folgende möglichkeiten zur Verfügung:
Nach Eröffnung berechtigt die Klagebewilligung während dreier Monate zur Einreichung der Klage beim Gericht (Art. 209 ZPO). Das Rechtsöffnungsbegehren ist schriftlich beim Bezirkgericht Baden einzureichen. Sie können dieses Formular hier herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen einsenden an den Präsidenten des Bezirksgerichts Baden. | |||
Notfallnummern | Notfallnummern | ||
Feiertage Zusätzlich zum 1. August kann jeder Kanton acht offizielle Feiertage festlegen. Diese Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt. Die 11 Bezirke des Kantons Aargau, und teilweise auch die Gemeinden innerhalb dieser Bezirke, haben unterschiedliche gesetzliche Feiertage. Unter diesem Link finden Sie die gesetzlichen Feiertage im Kanton Aargau. | |||
Baugesetz des Kantons Aargau (BauG) | |||
Bauverordnung des Kantons Aargau (BauV) | |||
Wahlfähigkeitszeugnis Mit dem Wahlfähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person stimmberechtigt und somit für ein Amt wählbar ist. Das Wahlfähigkeitszeugnis kann kostenlos bei den Einwohnerdiensten angefordert werden. | |||
Fortsetzungsbegehren Das Fortsetzungsbegehren leitet das Vollstreckungsverfahren einer Betreibung ein. Es darf frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehles gestellt werden. Falls der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat, ist dem Begehren das Rechtsöffnungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung im Original beizulegen. | |||
Pikettnummer Bauamt/Werkhof 079 431 79 91 | Notfallnummern | ||
Dorfchronik Rohrdorferberg. Die Geschichte von Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil Eine direkte Linie führt von der Eiszeit zur heutigen Bezeichnung dieses Gebiets. Die Gletscher liessen eine Moorlandschaft zurück, und Rohrkolben wuchsen in diesen Feuchtgebieten. Lange war die Gegend landwirtschaftlich geprägt, ja gar eine strukturschwache Region, abseits jeglicher Hauptstrassen. Erst in den letzten 50 Jahren änderte der Rohrdorferberg sein Gesicht radikal. Die Gemeinden Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil wurden zum bevorzugten Wohngebiet. Die Dorfchronik kann bei der Gemeindekanzlei für CHF 48.00 bezogen werden. | |||
Schulferien | |||
Babysitter-Kurs | |||
Jungwacht und Blauring Rohrdorf | |||
Sucht Der Verein BZBplus in Baden bietet jeden Dienstag eine kostenlose offene Suchtsprechstunde an von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr an der Mellingerstrasse 30 in Baden, oder per Telefon unter 056 200 55 77. Weitere Informationen finden Sie im untenstehenden Flyer oder online: https://bzbplus.ch/sucht/betroffene/angebot Auch die Suchtberatung des Kantons Aargau bietet Beratungen und Informationen zum Thema: https://www.suchtberatung-ags.ch | Flyer offene Suchtberatung | ||
Schweizerische Fachstelle Pflegefamilie Fachliche Unterstützung und Zugang zu Weiterbildung und Beratung erhalten Sie bei der schweizerischen Fachstelle Pflegefamilie, so dass alle Pflegekinder unter bestmöglichen Bedingungen aufwachsen können. | |||
EasyGov.swiss - Online-Schalter für Unternehmen EasyGov macht die nötigen Behördengänge einfach, schnell und effizient. Die sichere und zuverlässige Plattform ermöglicht Unternehmen das elektronische Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort. Dies aktuell vor allem auf Bundesebene, in Zukunft auch bei vielen kantonalen Behördengängen und auf Ebene der Gemeinden. Darüber hinaus erleichtert die Plattform die Orientierung, da sie bei einem konkreten Anliegen aufzeigt, welche Behördengänge in diesem Zusammenhang sonst noch nötig sind. EasyGov entlastet und spart Kosten - bei den Unternehmen und bei den Behörden. | Broschüre | ||
Baden Regio Die Gemeinde Niederrohrdorf ist Mitglied der Regionalplanungsgruppe 'Baden Regio' und mit einem Gemeinderatsmitglied im Vorstand vertreten. 'Baden Regio' ist ein Zusammenschluss von 26 Gemeinden des Kantons Aargau in einem Gemeindeverband mit der Stadt Baden als Zentrum. Mit rund 140'000 Einwohnerinnen und Einwohnern und 66'000 Arbeitsplätzen, mehrheitlich im Dienstleistungssektor, weist die Region ein grosses und hochqualifiziertes Arbeitspotenzial auf und ist Standort international tätiger Unternehmen und wichtiger. Die Region verfügt über ein vielfältiges Angebot in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, Sport und Einkauf. Versicherungen und Praxen aller Fachrichtungen stehen in hoher Qualität zur Verfügung. Obwohl mehrheitlich eine städtisch geprägte Region sind eine intakte Landwirtschaft und vielfältige Naherholungsräume erhalten geblieben. Mit erschlossenen Baulandreserven sowohl für Arbeitsplätze im Produktions- und Dienstleistungssektor als auch für Wohnen in hoher Lagequalität ist die Region Baden ein sehr attraktiver Wirtschaftsstandort. Ein dichtes regionsinternes Busnetz, Eurocity-, Intercity- und Interregiozüge sowie verschiedene S-Bahnlinien erlauben Verbindungen mit kurzen Fahrzeiten innerhalb der Region und nach den Zentren von Zürich, Basel, Bern, Luzern, Zug, Winterthur sowie zum Flughafen Zürich und tragen bei zu einer hohen Standortgunst der Region. Beste Verkehrslage bieten auch direkte Autobahnanschlüsse nach Basel (30 Min.), Bern (60 Min.), Luzern (40 Min.), Zürich (15 Min.) und Zürich Flughafen (20 Min.). | |||
Medizinische Notfälle Medizinische Notfallberatung Aargau: 0900 401 501 (CHF 3.23/Min. für Anrufe aus dem Festnetz) | |||
Elternbildung Aargau Der Kanton Aargau finanziert die Elternbildung Aargau. Angeboten werden verschiedene Kurse, Referate und Treffen für Eltern. Auf der Webseite finden sich zudem Adressen diverser Elternvereine und Fachstellen. | |||
Regionales Führungsorgan (RFO) Im Kanton Aargau ist das RFO geografisch deckungsgleich mit der Zivilschutzorganisation aufgestellt. Wie die Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technische Werke, Information, Zivilschutz und Naturgefahrenberater ist auch das RFO ein Bestandteil der Bevölkerungsschutzorganisation. Bei Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen beraten die Mitglieder des RFO die Gemeinderäte, schlagen Massnahmen vor und vollziehen die Entscheide der Gemeinderäte. Das Regionale Führungsorgan unterstützt die Einsatzleitung und koordiniert die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Das RFO kann je nach Situation die Einsatzleitung übernehmen. In der Region Aargau Ost stellt das RFO die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung sicher. Kontakt: | |||
Sichtzonen im Strassenbereich | Vorlage Sichtzonenvereinbarung Kanton Aargau, Merkblatt Sicht im Strassenraum | ||
Strassenaufbruch Das Gesuch für einen Strasenaufbruch ist zusammen mit einem aktuellen Situationsplan und Grabenquerschnitt spätestens 20 Tage vor Baubeginn vollständig ausgefüllt an bauverwaltung@niederrohrdorf.ch oder an die Bauverwaltung Niederrohrdorf, Bremgartenstrasse 2, 5443 Niederrohrdorf zur Bewilligung einzureichen. | Gesuch Strassenaufbruch | ||
Wald-Knigge Aufforderung mit Augenzwinkern: Der neue WaldKnigge gibt ein paar einfache Tipps, damit es dem Wald und uns allen gut geht. | Flyer Wald-Knigge | ||
Zusammenleben Schweiz Mit der Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz (ZidS) kann ein verlässliches Bild der Herausforderungen, die sich für das gemeinsame Miteinander verschiedener Bevölkerungsgruppen in der Schweiz stellen, gezeichnet werden. Detaillierte Zahlen zu sieben Themenfeldern liefern Antworten auf Fragen zu Vielfalt, Rassismus und Integration. | |||
Deutsch sprechen Im moderierten Gespräch das Deutsch verbessern oder Schweizerdeutsch besser verstehen und zu Themen aus dem Alltag die Schweizer Kulturen kennenlernen. Stadtbibliothek Baden. Jeden Donnerstag, 13.30 – 14.45 Uhr / ohne Anmeldung / kostenlos | |||
Integration Aargau Scharnier und Drehscheibe für Integration Die Anlaufstelle Integration Aargau (AIA) ist die Fachstelle für Migration und Integration im Kanton Aargau. Die AIA berät, dokumentiert, vernetzt und informiert Privatpersonen, Gemeinden, Schulen, Firmen und Organisationen. | |||
Grüngutmarke für Einzelleerung Grüngutmarken für Einzelleerungen des Grüngutcontainers (max. 240 Liter Inhalt oder 22 kg Gewicht) können bei unseren Einwohnerdiensten bezogen oder online bestellt werden. Eine Marke kostet CHF 9.50. Es besteht die Möglichkeit, Grüngutmarken gegen Rechnung zu bestellen. Die Marken werden mit A-Post verschickt; das Porto wird verrechnet. Bitte teilen Sie uns mit, an welche Adresse die Marken inkl. Rechnung geschickt werden sollen. | |||
Parkieren im öffentlichen Raum Die Regelungen über das Parkieren auf Nebenstrassen im Gemeindegebiet finden Sie untenstehend. Beachten Sie auch die Regelungen zu den Parkfeldern Dorfschür und Garage Zentrum. | Parkieren im öffentlichen Raum | ||
Mein Kind in der Schweiz erziehen Kurs-Reihe für Eltern zu Erziehung und Früher Förderung. Auf Deutsch und Arabisch, mit Kinderbetreuung. | |||
MuKi-Deutschkurs | |||
Ortsplan Rohrdorf | Ortsplan Rohrdorf | ||
Mütterhilfe Aargau Unterstützung alleinerziehender, finanzschwacher Mütter, ausnahmsweise auch Väter. Vorrangig zur Überbrückung temporärer, finanzieller Engpässe durch Krankheit/Schwangerschaft/Mutterschaft oder Rekonvaleszenz. | |||
Selbsthilfezentrum Aargau Informations- und Beratungsstelle rund ums Thema Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen im Kanton Aargau. | |||
Anlaufstelle gegen Häusliche Gewalt Kontaktiert und berät sowohl Gewaltbetroffene als auch Gewaltausübende. Sie stellt sicher, dass alle Betroffenen über die entsprechenden Beratungs- und Hilfsangebote informiert werden. | |||
Budgetberatung Aargau Das Erstellen eines Budgets schafft Klarheit, Sicherheit und Freiheit. Zudem werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, mehr aus Ihrem Geld zu machen. | |||
Hallo Aargau Informationen in 14 Sprachen für einen guten Start am neuen Wohnort im Kanton Aargau. | |||
Integrationsplattform Aargau Datenbank mit Angeboten für und von Migrantinnen. Deutschkurse, Beratungsstellen, Migrantenvereine, Aktivitäten von Freiwilligen, Treffpunkte und vieles mehr. Geordnet nach Schlagworten und Bezirken. | |||
Rechenschaftsberichte Hier finden Sie die jährlichen Berichte über die Tätigkeiten des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung. | Rechenschaftsbericht 2023 Rechenschaftsbericht 2022 Rechenschaftsbericht 2021 Rechenschaftsbericht 2020 Rechenschaftsbericht 2019 Rechenschaftsbericht 2018 Rechenschaftsbericht 2017 Rechenschaftsbericht 2016 Rechenschaftsbericht 2015 Rechenschaftsbericht 2014 Rechenschaftsbericht 2013 | ||
Online-Steuerberechnung Mit dem Steuerrechner auf der Webseite des Kantons Aargau können Sie ihre mutmasslichen Steuern berechnen sowie die Tarife und Steuerfüsse abfragen. | |||
Wem gehört der Wald? Jeder Wald hat einen Eigentümer. Auf der Webseite von WaldSchweiz erhalten Sie interessante Informationen Rund um das Thema Wald. | Waldtafel Niederrohrdorf | ||
Militärisches Aufgebot | Erläuterungen zum militärischen Aufgebot | ||
Biodiversität im Siedlungsgebiet Der Zustand der Artenvielfalt in der Schweiz ist besorgniserregend. Das Bundesamt für Umwelt BAFU fürchtet um einen Grossteil der Arten in der Schweiz, da die Lebensräume immer mehr verschwinden. Der Siedlungsraum bietet grosses Potential für den Erhalt der Lebensräume und damit zur Erhöhung der Biodiversität. Wir sind nicht auf das reine Zuschauen beschränkt, wir können auch etwas tun. Beispielsweise kann im eigenen Garten mit kleinen Massnahmen viel erreicht werden, und jede und jeder der mitmacht, trägt zur wichtigen Vernetzung der einzelnen Standorte bei. Dabei ist wichtig, dass die Wanderung von Kleintieren möglich bleibt: hinfort mit kleinmaschigen Zäunen ohne Durchschlupfmöglichkeit, Schwimmbecken ohne Ausstiegshilfe oder Fallgruben ohne Gitter. Die Gemeinde leistet zudem auf eigenem Gebiet ihren Beitrag. Auf öffentlichen Flächen wird bei der Gestaltung und Bewirtschaftung stets auf Naturnähe und Artenvielfalt geachtet. Anstelle von Grasflächen, welche oft gemäht werden und kaum Kleintiere beherbergen, kommen Blumenwiesen oder Ruderalflächen zum Einsatz. An geeigneten Stellen kann mit einzelnen Massnahmen ein Beitrag zum Erhalt seltener Arten geleistet werden, beispielsweise mit Lesesteinhaufen, Totholz, Insektenhotels oder Asthaufen. Einer wichtigen Bedeutung kommen in Niederrohrdorf die Trockensteinmauern zu, welche einen Lebensraum für Eidechsen, Wildbienen und trockenheitsliebende Pflanzenarten darstellen. Helfen Sie mit, die Artenvielfalt zu erhalten, auch ein kleiner Beitrag hat eine grosse Wirkung. Weitere Informationen finden Sie hier: Naturnahe Umgebungsgestaltung. | Schild Asthaufen Schild Wildblumenwiese Schild Steinhaufen Schild Trockenmauer Schild Ruderalflächen | ||
Neophyten Invasive Pflanzen bedrohen die einheimische Flora, zudem können sie Schäden an Infrastruktur verursachen, zu gesundheitlichen Problemen führen oder die Waldbrandgefahr erhöhen. Gebietsfremde Pflanzen, sogenannte Neophyten, erreichen auf unterschiedlichsten Wegen die hiesige Natur. Samen oder sprossfähige Pflanzenteile können sich unerkannt in importiertem Pflanzgut oder Substrat verstecken und werden dadurch aus anderen Ländern in die Schweiz gebracht. Aber auch die willentliche Einfuhr fremder Pflanzen führt zum vermehrten Auftreten von Neophyten in der Schweiz. Nicht invasive Arten, die mit den hiesigen klimatischen Bedingungen nicht zurechtkommen, sind dabei kein Problem. Anders sieht es bei invasiven Arten aus. Diese können sich etablieren und einheimische Pflanzenarten verdrängen. Einige Arten beinhalten Giftstoffe, die das Leben von Menschen und Tieren gefährden können. Als einzige Art ist die Ambrosia (Ambrosia artemisifolie) melde- und bekämpfungspflichtig. (Quelle: Kanton Aargau, Stand 21.04.2023) | Invasive Neophyten Einheimische Pflanzen statt invasive Neophythen Neophythenplakat 2023 | ||
Bauzonenplan und Kulturlandplan In der Nutzungsplanung sind die kommunalen Parameter zum Bauen und Nutzen in der Gemeinde geregelt. Die Dokumente finden sich untenstehend. Zusätzliche Informationen finden sich im Landinformationssystem der Gemeinde sowie in den Onlinekarten von Kanton und Bund. Dort werden räumliche wie auch beschreibende Daten aus vielen Quellen zu einem Gesamtbild zusammengeführt. Es können viele interessante und nützliche öffentliche Daten abgerufen werden. Die Abfrage der Grundeigentümerschaft kann in der Onlinekarte des Kantons durchgeführt werden. Landinformationssystem Gemeinde Niederrohrdorf | Bauzonenplan Ergänzungsplan Schutzbereich Ortskern Kulturlandplan | ||
Pflanzen und Einfriedungen, Abstand gegenüber Strassen | BVU, Strassenabstand Gebäude und Pflanzen | ||
Werterhalt privater Abwasseranlagen | BVU, Merkblatt Werterhalt privater Abwasserleitungen | ||
Jugendschutz Die Suchtprävention Aargau unterstützt, im Auftrag des Kantons Aargau, die Alkoholverkaufsstellen im Kanton die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Gesetzliche Jugendschutzbestimmungen umsetzen, bedeutet Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Tabakkonsum zu schützen. Verkaufsstellen, welche den Jugendschutz ernst nehmen, haben ein gutes Image und Bussen und Verfahrenskosten können eingespart werden. Zudem nehmen alkoholbedingte Vorfälle wie Pöbeleien, Unfälle, Aggression und Littering ab. Die Suchtprävention unterstützt Sie mit folgenden Angeboten:
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MedicalGuide Zur richtigen Zeit am richtigen Ort: Die Web-App «MedicalGuide» unterstützt die Aargauer Bevölkerung im Notfall Mit der Web-App lässt sich kostenlos die Dringlichkeit von gesundheitlichen Beschwerden ermitteln. Der Benutzer wird von jeder Plattform aus, egal ob PC, Tablet oder Mobile Phone, gezielt von Frage zu Frage geleitet. Im Hintergrund sorgt ein neuronales Netzwerk dafür, dass mögliche Warnzeichen – sogenannte «Red Flags» – zum Gesundheitszustand erkannt und dem Anwender angezeigt werden. Patienten brauchen bei akuten Beschwerden wie beispielsweise Husten, Rückenschmerzen oder Fieber einfache Antworten auf folgende Fragen:
MedicalGuide liefert diese Antworten! Je nach der ermittelten Dringlichkeit des Beschwerdebilds werden die Anwender dann einer angemessenen Versorgung zugeführt. Das Spektrum reicht vom sofortigen Transport in die Notaufnahme über die Vorstellung in einer Arztpraxis oder einer ärztlichen Telekonsultation bis hin zu einer symptomatischen Behandlung in einer Apotheke oder der Empfehlung möglicher Selbstbehandlungsmassnahmen. Medizinische Notrufnummer 0900 401 501 | Flyer MedicalGuide | ||
Kulturkreis Rohrdorf Der Kulturkreis Rohrdorf - 1958 gegründet - ist eine freie, durch die Gemeinde Niederrohrdorf geförderte Institution mit dem Zweck, das kulturelle Leben in der Region Rohrdorferberg zu bereichern. Der Kulturkreis gestaltet alljährlich ein abwechslungsreiches Programm, zusammengestellt aus den Bereichen Kleinkunst, Comedy und Kabarett, Theater, Musik, Literatur u.v.m. sowie geführte Exkursionen zu Kulturgütern aller Art. | |||
Stadtbibliothek Baden Die Stadtbibliothek Baden bietet und vermittelt aktuelle, auf ihr Zielpublikum ausgerichtete Medien im Print- und Digitalbereich. Es umfasst:
Die Stadtbibliothek Baden ist ein Ort, an dem kulturelle Vielfalt gelebt und geteilt wird. Weiter fördert sie die sprachliche und literale Kompetenz von Kindern und Jugendlichen. Ergänzend vermittelt sie Informations-, Recherche- und Medienkompetenz. Die Stadtbibliothek ermöglicht Begegnungen, ist ein niederschwelliger Arbeits-, Lern- und Leseort und fördert darüberhinaus die Anwendung sprachlichen und literalen Wissens für Erwachsene. Ebenfalls ist sie damit beauftragt, Badener Publikationen, genannt «Badensia» zu sammeln, zu erschliessen und zu sichern. | |||
Staatsarchiv Das Staatsarchiv Aargau ist das zentrale Archiv des Kantons und seiner Rechtsvorgänger. Es sammelt das archivalische Kulturgut des Kantons und sorgt für die fachgerechte Aufbewahrung, Erschliessung und Vermittlung. Das Staatsarchiv ist öffentlich und für alle Interessierten innerhalb der Öffnungszeiten zugänglich. | |||
Ortsmuseum Im Obergeschoss des Schulhauses Dorf, an der Oberdorfstrasse 13, befindet sich das Ortsmuseum der Gemeinde Niederrohrdorf. Lokale Geschichte und ungeahnte alte Schätze werden präsentiert und laufend erweitert. | |||
Notfalltreffpunkt Um der Bevölkerung bei Notfallereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 Notfalltreffpunkte eingeführt. In Niederrohrdorf befindet sich dieser beim Werkhof, an der Holzrütistrasse 1. Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonienetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt. Was sind Notfalltreffpunkte?
Wozu dienen Notfalltreffpunkte?
Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?
Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?
| Flyer Notfalltreffpunkt | ||
Containermarken Marken für die einmalige Leerung des Abfallcontainers können bei unseren Einwohnerdiensten bezogen oder online bestellt werden. Eine Marke kostet CHF 43.00. Es besteht die Möglichkeit, Containermarken gegen Rechnung zu bestellen. Die Marken werden mit A-Post verschickt; das Proto wird verrechnet. Bitte teilen Sie uns mit, an welche Adresse die Marken inkl. Rechnung geschickt werden sollen. | |||
Parkfelder Dorfschür und Garage Zentrum Die Gemeinde unterhält die Parkfelder Dorfschür und Zentrum als Blaue Zonen. Die Gemeinde stellt für die uneingeschränkte Nutzung dieser Parkfelder Parkkarten aus. Es gelten für die Ausgabe der Parkkarten die Vorgaben gemäss Konzept Parkplatzbewirtschaftung. Beachten Sie auch die Bestimmungen zum Parkieren im öffentlichen Raum. | Konzept Parkplatzbewirtschaftung Reglement Dauerparkieren | ||
Drittmeldepflicht: Meldung Mieterwechsel Meldung von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber an die Gemeinden Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges. | |||
Grüngut-Vignette 60 Liter (wird per A-Post Plus zugestellt) Es besteht die Möglichkeit, Grüngut Jahresvignetten gegen Rechnung zu bestellen. Bitte teilen Sie uns mit, um welche Liegenschaft es sich handelt, an welche Adresse die Rechnung geschickt werden kann und ob die Gebührenmarke abgeholt wird oder per Post zugestellt werden soll. Ab 2023 sind die Vignetten von 01. Januar bis 31. Dezember gültig . | |||
Steuererklärungsdienst Senioren Seniorennetz Niederrohrdorf Steuererklärungsdienst Pro Senectute | |||
Schutzraum/Luftschutzkeller Der Zivilschutz schützt die Bevölkerung vor Katastrophen und Notlagen. Es stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung. Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen. Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen. Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert. Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert. Dadurch fliessen Veränderungen durch Zu- und Wegzüge, sowie Geburten und Todesfälle in die Schutzraumplanung ein. Die Gemeinde Niederrohrdorf ist der Zivilschutzorganisation Aargau Ost angeschlossen. Zivilschutzorganisation Aargau Ost Telefon: 056 621 27 45 | |||
Steuerwissen für Jugendliche Die Webseite steuern-easy richtet sich gezielt an Jugendliche mit hilfreichen Informationen und Tipps zu den Themen Steuern, Steuererklärung und Budgetplanung. | |||
Abbrennen Feuerwerk Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester, Neujahr, an der Schweizer Bundesfeier sowie unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Auf Gesuch hin kann das Abbrennen von Feuerwerk auserhalb dieses Zeitraums bewilligt werden. Zuständig ist die Geschäftsleitung der Gemeindeverwaltung. | Feuerwerk, Gesuch um Abbrennbewilligung | ||
Sicherheitsnachweis Elektroinstallation Als Netzbetreiberin hat die AEW Energie AG den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen in ihrem Versorgungsgebiet zu führen und deren Eigentümer zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen. Für Niederrohrdorf ist das Regional-Center Bremgarten zuständig: | |||
Bäume/Sträucher Alle Anwohnerinnen und Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, Ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss bis Ende September zurückzuschneiden. | Kanton Aargau, Merkblatt Sicht im Strassenraum | ||
Schul- und Sportanlagen Ausserhalb der Schulzeit können folge Anlagen und Einrichtungen der Schul- und Sportanlagen durch ortsansässige Vereine und Organisationen für Proben und Veranstaltungen genutzt werden:
Die Mehrzweckhallen werden nur in Ausnahmefällen an Privatpersonen vermietet. | Gesuch Benützung Schul- und Sportanlagen | ||
Leinenpflicht Hunde Jeweils im Frühling beginnt die Brut- und Setzzeit der jungen Tiere im Wald. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau gilt daher während des Zeitraums vom 01. April 2023 bis 31. Juli 2023 im ganzen Kanton eine gesetzliche Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Gemäss kantonalem Hundegesetz können Gemeinden weitere Bestimmungen erlassen betreffend die Leinenpflicht, wovon die Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal Gebrauch gemacht haben. Im gemeinsamen Polizeireglement (PolR) vom 01.05.2009 haben die Gemeinderäte Bellikon, Fislisbach, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Remetschwil, Stetten, Tägerig und Wohlenschwil in § 30 Absatz 2 folgende Regelung erlassen: Hunde sind auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen, im Wald (Ausnahmen des Jagdrechts bleiben vorbehalten*), sowie auf Schul-, Sport- und Freizeitanlagen, Kinderspielplätzen und in Grundwasserschutzzonen an der Leine zu führen. Konkret bedeutet dies, dass in den betroffenen Polizeigemeinden Hunde an den genannten Plätzen das ganze Jahr über an der Leine geführt werden müssen. Zuwiderhandlungen können gemäss geltendem Polizeireglement mit einer Ordnungsbusse geahndet werden. * Mit «Ausnahme des Jagdrechts bleiben vorbehalten» ist gemeint, dass Jäger von der Leinenpflicht befreit sind, da ihre Hunde für die Jagd oder das Aufsuchen von totem und verletztem Wild eingesetzt werden müssen. | |||
Adressauskunft Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) dürfen die Einwohnerdienste Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. | |||
Fehlende Stimm- und Wahlunterlagen Bei Wahlen und Abstimmungen erhalten alle Stimmberechtigten die Unterlagen zugestellt. Falls Sie diese nicht erhalten haben, sie nicht mehr finden, sie beschädigt sind oder Unterlagen fehlen, können Sie mit diesem Service fehlende Unterlagen nachbestellen. | |||
Steuern - Bestätigung Bezahlung Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck nachweisen, dass Sie Ihre Steuern bezahlt haben? Wir stellen Ihnen gerne eine Bestätigung aus. | |||
Steuern - Ratenzahlung Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse können für Steuerbeträge Ratenzahlungen bewilligt werden. Die Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und nicht noch mehr Steuerschulden auflaufen. | |||
Namensnachweis Der Namensnachweis beinhaltet alle Änderungen im Familien- oder Vornamen einer Person, welche sich nach dem Jahr 2004 ereignet haben. Zudem gibt der Namensnachweis Auskunft über die aktuelle amtliche Namensführung von Schweizer Staatsangehörigen. Dieses Dokument kann verwendet werden, wenn gegenüber Dritten belegt werden muss, wann und durch welches Ereignis (Heirat, Namensänderung, Namenserklärung, Adoption, etc.) sich der Name geändert hat. | |||
Bürgerrechtsnachweis Der Bürgerrechtsnachweis belegt, wie und per wann eine Person ihren Schweizer Heimatort erworben hat. Eingebürgerte Schweizer Personen können damit ihr Einbürgerungsdatum nachweisen. | |||
Heimatschein Der Heimatschein ist bei einer Wohnsitznahme (Niederlassung) beim Einwohnerdienst der Wohngemeinde zu hinterlegen. Spätestens bei Volljährigkeit wird der Heimatschein im Kanton Aargau zur Hinterlegung auf den Einwohnerdiensten benötigt. | |||
Partnerschaftsurkunde Die Partnerschaftsurkunde belegt die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Es ist ein Auszug aus dem Partnerschaftsregister und belegt, nebst den Personendaten des Paares, den Ort und das Datum der Eintragung. Die Partnerschaftsurkunde entspricht dem Eheschein verheirateter Paare. | |||
Partnerschaftsausweis Dieses Dokument dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden. Es enthält die aktuellen Personendaten des Paares und belegt, wann die Partnerschaft eingetragen wurde und ob sie aktuell noch besteht. Der Partnerschaftsausweis entspricht dem Familienausweis (Familienbüchlein) bei verheirateten Paaren. | |||
Pro Infirmis Aargau Die Pro Infirmis Aargau engagiert sich für Erwachsene vor dem AHV-Alter und Kinder mit einer psychischen, körperlichen oder kognitiven Einschränkung. Die Angebote richten sich zudem an Familienmitglieder sowie an alle Bezugs- und Fachpersonen von Menschen mit Behinderungen. | |||
Pro Juventute Pro Juventute unterstützt Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern seit über 100 Jahren auf dem Weg zu selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten. Mit vielfältigen Angeboten hilft die Stiftung direkt und wirkungsvoll. Davon profitieren jährlich über 300’000 Kinder und Jugendliche und fast 140‘000 Eltern in der Schweiz. | |||
Online-Steuerkonto Mit dem neuen Angebot des Steuerkontos haben Sie jederzeit Überblick über Ihre Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Tätigen Sie im Steuerkonto Zahlungen und prüfen Sie Guthaben – alles online, papierlos und rund um die Uhr. Alle weiteren Informationen und die Möglichkeit, sich für das Steuerkonto zu registrieren, finden Sie unter dem untenstehenden Link. | |||
Schweizerisches Rotes Kreuz, Kanton Aargau Das Hilfswerk Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK) ist im Kanton Aargau täglich im Einsatz für Kinder, Jugendliche, Familien sowie kranke oder ältere Menschen. Mit Unterstützungsangeboten ermöglicht es Personen in belastenden Lebenssituationen mehr Selbstständigkeit, Sicherheit und Teilhabe am sozialen Leben. Unterstützung im Alltag Soziale Integration Freiwilligenarbeit |
Herzlich willkommen!
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