Schiesspflicht

Schiesspflicht

Einwohner der Gemeinde Niederrohrdorf können ihre Schiesspflicht im Schützenhaus Remetschwil erfüllen.

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind Dienstbüchlein und Militärischer Leistungsausweis zwingend mitzubringen. Bitte vergessen Sie die Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht (Klebebogen) nicht.

Obligatorisches Schiessen (Informationen)
Öffentliche Sicherheit

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr 

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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