Kinderbetreuung

Primarschule Rüsler

Im Kanton Aargau wird die familienergänzende Kinderbetreuung weitgehend auf Gemeindeebene geregelt. Gemäss Kinderbetreuungsgesetz haben die Gemeinden die Aufgabe, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherstellen. Gleichzeitig sind sie dazu verpflichtet, sich an den Kosten der Kinderbetreuung zu beteiligen. Auf diese Weise sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung, die Chancengerechtigkeit und die gesellschaftliche sowie insbesondere sprachliche Integration von Kindern vorangetrieben werden. In Niederrohrdorf bestehen seit vielen Jahren familienergänzende Kinderbetreuungsangebote. Im Jahr 2012 wurde die Trägerschaft der "Tagesstrukturen Niederrohrdorf" an die Gemeinde übergeben, zuvor war diese privatrechtlich als Verein organisiert. Innerhalb der Gemeinde ist die Schule für die Tagesstrukturen zuständig.

Tagesstrukturen

KollerhausDie Tagesstrukturen Niederrohrdorf umfassen das ab 1. August 2018 gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsangebot für Kinder bis zum Abschluss der Primarschule. Die Tagesstrukturen sind in verschiedenen Räumlichkeiten untergebracht. Das gesamte Betreuungsangebot befindet sich im Kollerhaus an der Bremgartenstrasse 14 (vis-à-vis Coop). Im Gemeindesaal (2. OG im Gemeindehaus) sowie im Kindergarten Allegro wird zudem je ein Mittagstisch angeboten.

Tagesstrukturen Niederrohrdorf

Kinderkrippen

In Niederrohrdorf und der näheren Umgebung bieten Ihnen verschiedene Kinderkrippen die Betreuung Ihrer Kinder an. Details dazu finden Sie hier.

Gemeindebeiträge Kinderbetreuung

Am 5. Juni 2016 hat die Aargauer Stimmbevölkerung das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) angenommen. Das Gesetz bezweckt die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Neu sind die Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen.

Für die Festlegung und Aufsicht der Qualitätsstandards ist der Gemeinderat zuständig. Die Eltern tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, ihr Beitrag ist höchstens kostendeckend. Die Wohnsitzgemeinde beteiligt sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern an den Betreuungskosten.

Formulare Kinderbetreuung

Spielgruppen

In Niederrohrdorf und der näheren Umgebung können Ihre Kinder den Umgang mit gleichaltrigen Kindern in verschiedenen Spielgruppen lernen. Details dazu finden Sie hier.

Tagesfamilien

Vereinslogo

Der Verein Die Tagesfamilie setzt sich seit 1990 für eine professionelle, individuelle familienergänzende Kinderbetreuung in qualifizierten Tagesfamilien ein. Er ermöglicht Eltern eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit einem Betreuungsangebot, welches auf sie zugeschnitten ist.

Die Betreuungspersonen in Tagesfamilien sind Angestellte des Vereins. Sie profitieren so von umfassenden vertraglichen und finanziellen Regelungen, attraktiven Weiterbildungsangeboten und einem umfassenden Versicherungsschutz. Sie gestalten ihre Arbeitszeiten individuell, stundenweise, halbtags, ganztags oder bieten einen Mittagstisch an.

                                                                  Link zum Verein Die Tagesfamilie

                                                                  Kontaktdaten zu Tagesfamilien in Niederrohrdorf können auch bei der Gemeindekanzlei nachgefragt werden.

Babysitter

Der Familientreff Rohrdorf bietet eine Babysittervermittlung an. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.familientreff-rohrdorf.ch/babysittervermittlung

Die Sektion Aargau des Schweizerischen Roten Kreuzes führt zudem eine Liste der Babysitter-Vermittlungsstellen im Kanton Aargau. Diese finden Sie hier

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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