Kinderbetreuung

Kinderbetreuung

Am 5. Juni 2016 hat die Aargauer Stimmbevölkerung das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) angenommen. Die Gemeinden müssen das Kinderbetreuungsgesetz bis spätestens zum Beginn des Schuljahrs 2018/19 umsetzen.

Das Gesetz bezweckt die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Neu sind die Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen.

Für die Festlegung und Aufsicht der Qualitätsstandards ist der Gemeinderat zuständig. Die Eltern tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, ihr Beitrag ist höchstens kostendeckend. Die Wohnsitzgemeinde beteiligt sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern an den Betreuungskosten.

Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (ab SJ 2021/2022)
Informationsblatt Beiträge Kinderbetreuung
Normkosten Kinderbetreuung Fachstelle K&F
Gesuchsformular Beiträge Kinderbetreuung SJ 2024/2025
Neuantrag für schul- und familienergänzende Kinderbetreuung einreichen
Abteilung Finanzen, Tagesstrukturen
Kinder und Jugendliche, Kinderbetreuung

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Gemeindeverwaltung

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