Zuständig für die Durchführung von Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Niederrohrdorf ist die Gemeindekanzlei. Sie führt im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten die Aufträge des Gemeinderates und des Wahlbüros aus.
Name | Funktion | Amtsdauer |
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Stierli Claudio | Aktuar | 01.01.2022 - 31.12.2025 |
Greder-Zehnder Gisela | Präsidentin | 01.01.2022 - 31.12.2025 |
Arnet Aline | Stimmenzähler | 01.01.2022 - 31.12.2025 |
Edelbauer Marco | Stimmenzähler | 28.02.2022 - 31.12.2025 |
Hier finden Sie alle Abstimmungstermine.
Jeweils am Hauptabstimmungstag (Sonntag) sind die Abstimmungs-Urnen zwischen 09.00 Uhr und 10.00 Uhr im Gemeindehaus geöffnet.
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder beim Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzettel mindestens vier Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten:
Persönliche Stimmabgabe
Die persönliche Stimmabgabe erfolgt zu den Urnenöffnungszeiten im Gemeindehaus. Es ist möglich, dass sich Ehegatten für die Stimmabgabe vertreten. In diesem Fall muss der Stimmrechtsausweis von dem Ehegatten, der sich vertreten lässt, unterzeichnet werden.
Detaillierte Ergebnisse zu laufenden Abstimmungen und Wahlen können Sie hier einsehen:
Herzlich willkommen!
Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf
Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei
Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)