Ehevorbereitung

Ehevorbereitung

Bevor eine Ziviltrauung erfolgen kann, ist das Vorbereitungsverfahren durchzuführen. Zuständig für das Vorbereitungsverfahren ist wahlweise der schweizerische Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Ist einer der Verlobten ausländischer Staatsangehöriger und im Ausland wohnhaft, besteht die Möglichkeit, das Vorbereitungsverfahren bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung durchzuführen.

Bitte informieren Sie sich vorgängig bei Ihrem Zivilstandsamt über die erforderlichen Dokumente. Sobald die Dokumente vollständig sind, können Sie mit dem Zivilstandsamt ein Termin zur Durchführung der Ehevorbereitung vereinbaren.

Nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens und nach einer Sperrfrist von 10 Tagen kann die Ehe innerhalb von drei Monaten geschlossen werden. Das Vorbereitungsverfahren kann, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen, längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Ehevorbereitung und die Eheschliessung sind mit Kosten verbunden. Das Zivilstandsamt behält sich vor, Vorschusszahlungen zu verlangen.

Regionales Zivilstandsamt Mellingen
Regionales Zivilstandsamt Mellingen
Zivilstand

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