Steuern - Stundungsgesuch einreichen

Steuern - Stundungsgesuch einreichen

Die Abteilung Finanzen prüft und entscheidet über eingereichte Gesuche um Zahlungserleichterung (Verlängerung Zahlungsfrist, Ratenzahlung) für Kantons- und Gemeindesteuern.

Voraussetzungen
Sie sind steuerpflichtig im Kanton Aargau. Ihr Antrag auf Ratenzahlung oder Ihr Stundungsgesuch muss vor dem Fälligkeitstermin der Steuerrechnung mit allen benötigten Unterlagen eingereicht werden. Für das Gesuch entstehen keine Kosten. Verwenden Sie für Ihr Gesuch den untenstehenden Link.

Stundungsgesuch
Abteilung Finanzen
Steuern

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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