Baugesuch einreichen

Baugesuch einreichen

Grundsätzlich sind alle Bauten und Anlagen, welche im Hinblick auf die Anliegen der Raumentwicklung, des Umweltschutzes oder der Baupolizei eine wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung darstellen sowie die Beseitigung von Gebäuden bewilligungspflichtig.

Für die üblichen Bauvorhaben stellt der Gemeinderat die Bewilligungsbehörde dar. Sind die folgenden Kantonalen Interessen betroffen, ist dafür die Zustimmung des Kantons notwendig (Auswahl der in Niederrohrdorf relevanten Interessen):

  • Bauen an der Kantonsstrasse
  • Bauen am Wald
  • Bauen am Gewässer
  • Bauen ausserhalb Baugebiet
  • Bauen im Landschaftsschutzgebiet

Jedem Baugesuch ist zumindest das vollständig ausgefüllte und von der Bauherrschaft unterzeichnete kommunale Baugesuchsformular beizulegen. Welche Unterlagen für das Baugesuch notwendig sind, kann dem Baugesuchsformular entnommen werden.

Welches Verfahren für ihr Baugesuch zur Anwendung gelangt, erfahren Sie hier: Verfahrensübersicht

Dokumente

Verfahrensübersicht Baugesuche
Abteilung Planung und Bau
Bauen

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

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Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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