Steuern - Erlassgesuch einreichen

Steuern - Erlassgesuch einreichen

Die Abteilung Finanzen prüft Ihr Erlassgesuch und leitet dieses dem Gemeinderat zum Entscheid weiter. Gegen den Entscheid des Gemeinderats kann Rekurs beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, erhoben werden.

Voraussetzungen
Sie sind steuerpflichtig im Kanton Aargau und die Steuern sind definitiv veranlagt. Sie müssen Ihr Gesuch (inkl. alle nötigen Belege und Nachweise) vor der Zustellung eines Zahlungsbefehls einreichen. Für den Entscheid entstehen keine Kosten.

Steuererlassgesuch
Abteilung Finanzen
Steuern

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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