Auslandaufenthalt (aus der Schweiz abmelden)

Auslandaufenthalt (aus der Schweiz abmelden)

Falls Sie sich für längere Zeit oder dauerhaft aus der Schweiz abmelden, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit unseren Einwohnerdiensten in Verbindung zu setzen, damit Sie alle Formalitäten (Abmeldung, Versicherungen, Steuern usw.) rechtzeitig in die Wege leiten können.

Schweizer Staatsangehörige ins Ausland

  • Bitte kommen Sie persönlich mit Ihrem amtlichen Ausweis vorbei.
  • Beachten Sie folgende Informationen:

Abmeldung beim Steueramt

Sie beabsichtigen einen längeren Auslandsaufenthalt (mehrere Monate) oder planen die Schweiz voraussichtlich für längere Zeit (mehrere Jahre) oder für immer zu verlassen?

Mehrmonatiger Auslandsaufenthalt mit Rückkehr (Wohnsitz in der Schweiz bleibt)

Wenn Sie beabsichtigen, in der Schweiz zu bleiben, und Ihr Auslandsaufenthalt nur ein paar Monate dauert, informieren Sie bitte die Steuerbehörden. Nur mit dieser Information werden während Ihrer Abwesenheit keine Verfügungen an Sie eröffnet. So verpassen Sie keine gesetzlich nicht mehr verlängerbare Fristen.

Wenn eine Stellvertreterregelung mit schriftlicher Vollmacht besteht, kann auf eine Information der Steuerbehörde verzichtet werden.

Definitive Aufgabe des Wohnsitzes

Melden Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Wegzug ins Auslandam Schalter des Steueramtes. Es stehen vor dem Wegzug noch folgende Arbeiten an:

  • Ausfüllen eines Fragebogens beim Steueramt
    • neue Wohnadresse
    • genaue Adresse des neuen Arbeitgebers
    • Kontaktadressen und Telefonnummern bei Fragen
  • Ausfüllen und einreichen einer unterjährigen Steuererklärung für das laufende Jahr und ev. für die Vorjahre
    • Lohnausweis beim Arbeitgeber frühzeitig verlangen oder zumindest monatliche Salärabrechnungen des Arbeitgebers einreichen
  • Bekanntgabe, ob vor dem Wegzug Kapitalzahlungen bezogen werden wie bspw.
    • Berufliche Vorsorge Säule 2 A
    • Gebundene private Vorsorge Säule 3 A
    • Freie private Vorsorge Säule 3 B
      Belegmässige Dokumentation mitbringen (Name des Vorsorgeinstitutes und Auszahlungsbetrag)
  • Definitive Veranlagung noch offener Steuerdeklarationen
  • Bezahlen der offenen Steuerbeträge
  • Regelung einer Stellvertretung für das Abwickeln sämtlicher Handlungen nach dem Wegzug
    • Vollmacht erstellen

Ratgeber Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Auswandern: Was nun, was tun?

Informationsseite "Auslandaufenthalt - Auswanderung"
Einwohnerdienste
Wohnen und Umziehen

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

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Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

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