Betreibungsbegehren

Betreibungsbegehren

Sind Sie Gläubigerin oder Gläubiger, so müssen Sie das Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners einreichen. Wenn es sich bei der Schuldnerin um eine juristische Person handelt, reichen Sie das Gesuch beim Betreibungsamt am Sitz der Firma ein. Das Betreibungsamt stellt dann den Zahlungsbefehl (die Aufforderung, den geschuldeten Betrag zu bezahlen) aus und stellt ihn der Schuldnerin oder dem Schuldner zu.

Link Formulare
Regionales Betreibungsamt Heitersberg-Reusstal
Betreibung

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Gemeindeverwaltung

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Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
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