Drittmeldepflicht: Meldung Mieterwechsel

Drittmeldepflicht: Meldung Mieterwechsel

Meldung von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber an die Gemeinden

Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges.

https://www.drittmeldung.ch
Einwohnerdienste
Wohnen und Umziehen

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
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08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr

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08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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