22.10.2018
Die 2 vakanten Sitze konnten in stiller Wahl besetzt werden.
Nachdem die Anzahl Anmeldungen die Anzahl der zu vergebenden Sitze für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Wahlbüros nicht übersteigt, hat das Wahlbüro an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2018 für den Rest der Amtsperiode 2018 bis 2021 als in Stiller Wahl gewählt erklärt:
Nachdem die vakanten Sitze in stiller Wahl besetzt werden konnten, findet am 25. November 2018 somit kein Urnenwahlgang statt.
Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an den Regierungsrat des Kt. Aargau zu richten (Ablauf: Montag, 5. November 2018). Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (§ 66 ff. GPR).
Herzlich willkommen!
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