Entfernung / Umsiedlung Wespennester

08.08.2023

Ein Wespennest im Siedlungsraum kann, je nach Wespenart und Nestort, stehen gelassen oder umgesiedelt werden.

Kann das Wespennest an seinem Standort nicht geduldet werden und würde weder ein Sichtschutz helfen noch wäre eine Umsiedelung möglich, so kann eine Bekämpfung des Nestes in Betracht gezogen werden. Für die Bekämpfung ist eine Fachperson mit eidgenössischer Bewilligung für die Anwendung von Bioziden zu beauftragen. Bitte beachten Sie, dass das Bauamt der Gemeinde Niederrohrdorf diese Dienstleistung seit diesem Jahr nicht mehr anbietet.

Bei Bedarf finden Sie auf unserer Homepage unter dem Eintrag "Bienen/Wespen/Hornissen" eine geeignete Unternehmung, welche diese Dienstleistung anbietet.

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

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08.30 - 11.30 Uhr

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Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
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