09.01.2023
Ab 01. Januar 2023 werden in der Sammelstelle im Werkhof keine Haushalts- und Elektrogeräte mehr angenommen.
Gemäss Art. 6 Abs. 3 der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) sind herstellende und wiederverkaufende Betriebe verpflichtet, Geräte und Bestandteile der Art, die sie im Sortiment führen, in ihren Verkaufsstellen kostenlos zurückzunehmen.
Die Wiederverkäufer profitieren bei der Rücknahme von Geräten von Ausgleichsleistungen aus dem Topf der vorgezogenen Recyclinggebühr vRG, welche für jedes verkaufte Gerät erhoben wird.
Die Kosten für die Aufrechterhaltung dieser Dienstleistung im Werkhof würden höher liegen, als die mit dem Elektro-Schrott erzielten Einnahmen. Es bestehen geeignete Alternativen zur öffentlichen Sammelstelle, welche die Steuerzahlenden nicht zusätzlich belasten.
Wir bitten die Einwohnerinnen und Einwohner um Verständnis.
Herzlich willkommen!
Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf
Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei
Montag
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