31.08.2022
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung (BNO) der Gemeinde Niederrohrdorf gutgeheissen.
An der Wintergemeindeversammlung 2021 verabschiedete der Souverän die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung (BNO) der Gemeinde Niederrohrdorf zur Genehmigung an den Kanton. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat an seiner Sitzung vom 10. August 2022 selbige nun gutgeheissen und am 19. August 2022 im kantonalen Amtsblatt publiziert.
Es wurden wenige Direktänderungen vorgenommen. Die neue BNO erwuchs per 18. September 2022 in Rechtskraft. Zeitgleich erwuchs das Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung sowie die vom Gemeinderat beschlossene Aufhebung von 16 Sondernutzungsplänen in Rechtskraft.
Herzlich willkommen!
Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf
Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei
Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)