18.04.2019
Strenge kantonale Vorgaben und ein extern überwachtes Entsorgungskonzept gewährleisten eine umweltgerechte Entsorgung des belasteten Materials.
Die Parzelle 511 am Weiherweg ist mit einer Altlast belastet. Diese Altlast stellt aktuell keine Gefährdung für die Umwelt dar, aber das belastete Material muss, wenn es im Rahmen eines Bauvorhabens ausgehoben wird, umweltgerecht entsorgt werden. Ein aktuell vorliegendes Baugesuch sieht eine Unterkellerung des Gebäudes vor, der Aushub wurde als separates Baugesuch eingereicht. Dagegen sind zahlreiche Einsprachen eingegangen, welche vor allem eine möglichst vollständige und umweltgerechte Entsorgung des Materials verlangten. Mit den Einsprechern wurde eine Einwendungsverhandlung durchgeführt. Es konnte aufgezeigt werden, dass strenge kantonale Vorgaben und ein Entsorgungskonzept, überwacht und begleitet durch ein unabhängiges neutrales Fachbüro, dafür sorgen, dass eine umweltgerechte Lösung erreicht wird. Die Bauherrschaft verpflichtete sich zudem, dass mit den Bauarbeiten der Baugrube erst begonnen wird, wenn auch das anschliessende Hochbauprojekt, welches zurzeit öffentlich aufliegt, bewilligt ist. Die Einsprecher haben auf Grund der Ausführungen und den getroffenen Massnahmen ihre Einwendungen zurückgezogen. Eine lange und umfangreiche Geschichte kann somit abgeschlossen werden.
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