Öffentliche Auflage (Baugesuche)

Öffentliche Auflage (Baugesuche)

Baugesuche können während der öffentlichen Auflage zu den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Niederrohrdorf einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Be­gründung zu enthalten. Zu Einwendungen legitimiert ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.

Aktuell aufliegende Baugesuche
Abteilung Planung und Bau
Bauen

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr 

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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