Unterschriftsbeglaubigung / Apostille

Unterschriftsbeglaubigung / Apostille

Die Gemeindekanzlei beglaubigt die Echtheit Ihrer Unterschrift. Diese ist vor Ort zu leisten. Bitte bringen Sie einen persönlichen Ausweis (ID oder Pass) mit. Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt CHF 20. Die Vereinbarung eines Termins ist nicht nötig.

Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum Aargau. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.

Ausweiszentrum Aarau, Überbeglaubigungen
Gemeindekanzlei
Ausweise und Bescheinigungen

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr 

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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