Geburtsanzeige

Geburtsanzeige

Geburten werden am Ort der Geburt registriert. Bei einer Geburt im Spital erlässt das zuständige Zivilstandsamt eine Mitteilung an die Heimat- und Wohnsitzgemeinde. Geburten, die zu Hause erfolgen, sind von den Angehörigen persönlich innert 3 Tagen unter Vorweisung des Familienbüchleins bzw. Familienausweises und des Geburtsanzeigeformulares des Arztes oder der Hebamme dem regionalen Zivilstandsamt des Geburtsortes zu melden.

Informationsseite Geburtsanzeige
Regionales Zivilstandsamt Mellingen
Geburt

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr 

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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